Was ist Zeitarbeit
Am 21.06.1972 wurde im Bundestag das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) – also Zeitarbeit – verabschiedet.
Am 13.06.1973 wurde der AMONTA die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern erteilt.
Zehn Wahrheiten über Zeitarbeit
Wie sagte schon Albert Einstein: „Es ist leichter ein Atom zu spalten, als ein Vorurteil.”
Kaum eine andere Branche steht so häufig in der Kritik wie die der Personaldienstleister. Stichworte wie „Moderne Sklaverei” und „Ausbeutung” schüren seit vielen Jahren Vorurteile gegen die Zeitarbeit. Bei KG AMONTA hat Dienstleistung der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) nichts mit moderner Sklaverei zu tun. Im ersten Quartal 2018 waren 79% unserer Mitarbeiter länger als fünf Jahre bei uns – freiwillig. Und darauf sind wir stolz.
Hinter Zeitarbeit stehen in der AMONTA ausschließlich sozialversicherung -spflichtige Arbeitsverhältnisse.
Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche. Alle unsere Mitarbeiter arbeiten nach einem DGB-Tarifvertrag.
Zeitarbeitnehmer erhalten ein festes Einkommen auf der Basis einer vereinbarten Arbeitszeit – auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen, während des Urlaubes oder im Krankheitsfall. Alles andere ist rechtswidrig.
Zeitarbeit steht für die gesamte Fülle des Arbeitslebens: Hilfsarbeiter, Schlosser, Elektriker, Meister oder Ingenieure.
Zeitarbeit holt den Menschen aus der Arbeitslosigkeit: 68 Prozent (Stand: 1. Halbjahr 2017 – iGZ) der neu eingestellten Zeitarbeitnehmer waren vorher ohne Arbeit.
Zeitarbeit verdrängt keine Stammbelegschaft: Derzeit sind 2,9 Prozent (lt. Bundesagentur für Arbeit im Juni 2016) aller Erwerbstätigen in Deutschland Zeitarbeitnehmer. Damit ist eine Verdrängung allein rechnerisch ausgeschlossen.
Zeitarbeit unterliegt vollständig dem deutschen Arbeitsrecht; jedem Mitarbeiter stehen u. a. der gleiche Urlaubsanspruch, die gleiche Feiertagsbezahlung sowie die gleiche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wie jedem anderen Arbeitnehmer auch, zu. Es gibt kein spezielles Kündigungsrecht nur für die Zeitarbeitsbranche.
In dem DGB-Tarifvertrag liegt das niedrigste Einstiegslohn für Geringqualifizierte bei € 9,21/Stunde (Entgeltgruppe 1/West). Die Löhne sind in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben worden und werden im April 2018 im DGB-Tarifvertrag weiter steigen. >> iGZ Tarifverträge
Obwohl Zeitarbeit mit seinen regulären Arbeitsverhältnissen bereits Teil des normalen Arbeitsmarktes ist, ist die Branche darüber hinaus ein Sprungbrett in andere Betriebe. 14 Prozent aller Zeitarbeitnehmer werden allein von Kundenunternehmen übernommen.
Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. AMONTA hat diese unbefristete Erlaubnis seit knapp 45 Jahren! Bei Verstößen gegen das Arbeitnehmer- überlassungsgesetz (AÜG) kann sie jederzeit entzogen werden.
Was ist Zeitarbeit?
Gesamtes Video (Kapitel 1-4)
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Kapitel 1
Entlohnung
Kapitel 2
Branchenzuschläge
Kapitel 3
Leitwerte
Kapitel 4
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